Stellungnahme des BMI zum Übergangs-Ausweis der VTSM


Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V.
z. Hd. Frau Lotty Maria Wergin
Nordring 4
49328 Melle  

Betreff: Ausweis der Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V. (VTSM)

Aktenzeichen: V II 1 - 12007/2#59
Berlin, 14. September 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre Schreiben vom 2. September 2015, mit dem Sie auf den Ergänzungsausweis der Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V. aufmerksam machen, danke ich Ihnen.

Der Ergänzungsausweis der Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V. dient der Vereinfachung der Identifikation von Personen, die ein Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) anstreben oder ein solches Verfahren durchlaufen haben, deren behördliche Ausweisdokumente aber gleichwohl noch Zweifel über ihre Geschlechtszugehörigkeit hervorrufen.

Der Ergänzungsausweis der Vereinigung-Transsexuelle-Menschen e.V. bietet den Betroffenen die Möglichkeit, die vor und während der Verfahren nach dem Transsexuellengesetz auftretenden Unsicherheiten bei Dritten über die Geschlechtszugehörigkeit der Ausweisinhaber auszuräumen, ohne dass diese sich in jedem Fall verbal hierzu erklären müssen. Auch wenn es sich bei dem Ergänzungsausweis nicht um ein behördliches Ausweisdokument handelt, kann er für die Betroffenen hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Schmitz

Bundesministerium des Innern
Referat V II 1 - Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht Personenstandswesen und Namensrecht

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