Antwort: SPD (Berlin)

Frage 1:
Derzeit werden sehr verschiedene Phänomenlagen unter Trans* zusammengefasst. Dadurch wird der Eindruck vermittelt, dass alle qualitativ unterschiedliche Betroffenheiten das Gleiche wären, und es kommt zu Fehldeutungen der Bedarfe, Eigenschaften und Bedürfnisse. Menschen mit originärer Transsexualität- Neurogenitales –Syndrom (NGS), sehen sich hierdurch zusehends falsch beschrieben. Wie steht Ihre Partei zu dieser Gleichmacherei und somit zur Verleugnung der Vielfalt?
Frage 5a:
Welche Maßnahmen sind von Ihrer Partei angedacht, um die soziale und ökonomische Situation von originär transsexuellen Menschen (NGS) zu verbessern?
Frage 5b:
Originär transsexuelle Menschen (NGS) verlangen nach ihrer Genitalangleichung in ihrem Geschlecht anerkannt zu werden ohne jeglichen genderqueeren Trans*Bezug. Was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um originär transsexuelle Menschen (NGS) vor der Verleumdung als Trans*Person zu bewahren?
Frage 6:
Was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, dass transsexuelle Menschen (NGS) multi-medial immer noch als variteewürdig-exotische "Geschlechtswechsler" dargestellt werden, ohne angemessene Aufklärung über die tatsächliche Phänomenlage, insbesondere auch hinsichtlich der erforderlichen Abgrenzung zu phänotypisch von außen betrachtet "ähnlichen" Erscheinungsformen, wie Transgender, transidenten und sonstigen Trans*-Menschen?

Gemeinsame Antwort Fragen 1, 5a, 5b, und 6:
Die SPD erkennt vielfältige Lebensrealitäten an. Jeder Mensch muss mit seinen individuellen Eigenschaften, Merkmalen und Bedürfnissen ernst genommen werden. Ein wesentliches Merkmal ist das Geschlecht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Anerkennung seines Geschlechts. Daher sollte nach einer Genitalangleichung jegliche Bezugnahme zur Transsexualität unterbleiben.
Wir werden die Lage von transsexuellen Menschen verbessern, damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.

Eine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes ist angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU/CSU-Fraktion aber nicht zu machen.

Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung. Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- bzw. Personenstandsänderung abzuschaffen und durch ein unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen. Zahlreiche Studien haben festgestellt, dass Begutachtungsverfahren in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenaufwand sowie von entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen für die Betroffenen geprägt sind. Deshalb müssen die Verfahren so gestaltet werden, dass die Würde und die Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.

Akzeptanz für alle Lebensformen und -realitäten sind ein Grundpfeiler unserer pluralistischen Gesellschaft. Leider ist Transfeindlichkeit in Deutschland nach wie vor vorhanden. Wir wollen in Deutschland die Menschenrechtsarchitektur stärken und weiterentwickeln. Zu den Menschenrechten gehört auch, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität und ihrem Geschlecht frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.

Wir wollen die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität erweitern und unter anderem Initiativen gegen Transphobie verstärken. Der Ergebnisbericht der IMAG und dessen Handlungsempfehlungen werden dabei wichtige Grundpfeiler unserer politischen Bemühungen sein.
Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht, und die bisherigen Instrumente evaluieren. Wenn notwendig, werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde erstmals in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder eben wegen der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen) umfassend regelt.
Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, die andere Kolleginnen und Kollegen diskriminieren. Auch bei Geschäften des täglichen Lebens wie dem Einkaufen, bei Versicherungs- und Bankgeschäften und bei Restaurant- oder Clubbesuchen gilt der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Wir werden das AGG weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.

Frage 2:
Sowohl die Voraussetzungen für die rechtlichen Maßnahmen, als auch für die Bewilligung der somatischen Behandlungen, sind derzeit Prozesse voller Willkür. Je nachdem, an welchen Sachbearbeiter, Gutachter oder an welche Gericht jemand gerät, sind die Schwierigkeiten, Wartezeiten und Kosten sehr unterschiedlich, und nicht vorhersehbar.
Die therapeutische Begleitung erfüllt dabei nicht den Zweck der Abklärung eventueller Unsicherheiten, sondern verlangt vielmehr eine „Beweisführung“, die von der unabdingbaren Selbstreflexion ablenkt, ja geradezu ein (Wohl-) Verhalten evoziert, das versucht, der Erwartungshaltung des Therapeuten gerecht zu werden.
Was gedenkt Ihre Partei hier zu unternehmen, dass der Prozess der Transition für Betroffene berechenbar wird, und die therapeutische Begleitung tatsächlich den Zweck der Hilfestellung erfüllt?

Antwort:
Es ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, allen Versicherten diskriminierungsfrei und bedarfsorientiert Zugang zu den notwendigen medizinischen Leistungen zu gewähren. Krankenkassen haben die Versorgung außerdem nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse sicherzustellen. Konkret heißt das: Die Begutachtungsrichtlinien müssen dem aktuellen Wissensstand entsprechen, die Prüfung dürfen das im Einzelfall für die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Operation notwendige Maß nicht überschreiten und Ärzt*innen, Gutachter*innen, Richter*innen, Krankenkassen- und Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen zum Thema Transsexualität fort- und weitergebildet sein. Außerdem spielt hierbei auch die Haltung der Gesellschaft insgesamt zu Fragen der Transsexualität eine wesentliche Rolle, die auch in unser Gesundheitswesen ausstrahlt. Dass wir hier noch sehr viel zu tun haben, zeigt auch die Fragestellung. Der Bundesgesetzgeber hat für die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer bedarfsorientierten Versorgung für alle Patientinnen und Patienten und damit auch von originär transsexuellen Patientinnen und Patienten zu sorgen. Diesen Rahmen konkret auszugestalten, obliegt den Krankenkassen, den Leistungserbringern, den medizinischen Fachgesellschaften, der gemeinsamen Selbstverwaltung, den Patient*innen-Vertretungen. Die SPD wird sich in die dort weiterhin notwendigen Prozesse zum Abbau von Vorurteilen, Vorbehalten und Ablehnung gegenüber originär transsexuellen Menschen weiter aktiv einbringen und Diskriminierung sowie Stigmatisierung wo immer das möglich ist, entschlossen entgegentreten.

Frage 3:
Nur der einzelne Mensch selbst ist in der Lage, über sein Geschlecht Auskunft zu erteilen. Wer von sich sagt, eine Frau bzw. ein Mann zu sein, bei gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen, wer in seinem Geschlecht leben und anerkannt werden möchte, wer unter der fehlenden Übereinstimmung leidet, ein Unbehagen gegenüber seinen geschlechtlichen Merkmalen empfindet, und wer für sich die Entscheidung getroffen hat, seinen Körper seinem Geschlecht angleichen zu lassen, ist Transsexuell (NGS). Wenn die Diagnose „Transsexualität“ einmalig gestellt bzw. maßgeblich aufgrund der Selbstaussage festgestellt wurde, sind die hierfür benötigten somatischen Maßnahmen ohne weitere Prüfung zu gewähren.
Wie stellt sich Ihre Partei zu dieser Forderung?

Antwort:
Alle gesetzlich Krankenversicherten haben gleichermaßen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Auch die Übernahme der Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt demnach voraus, dass der Eingriff medizinisch erforderlich ist. Das bedarf, wie bei allen anderen gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten auch, der Prüfung durch die Krankenkassen. Die SPD erkennt an, dass sich originär transsexuelle Menschen, die sich eine geschlechtsangleichende Operation wünschen, hier in einer für sie sehr schwierigen Situation befinden und die Prüfungen durch die Krankenkassen zum Teil als stigmatisierend empfinden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Für ihren rechtlichen Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung kann aber aus Gründen der Gleichbehandlung nichts anderes gelten, als für alle anderen Versicherten auch.

Frage 4a:
Welche weiteren Maßnahmen wird Ihre Partei für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung originär transsexueller Menschen (NGS) ergreifen? Sind Maßnahmen (Forschung, ärztliche Fortbildung) angedacht, um die Gewährleistung zentraler Bedürfnisse (Genitalangleichung und Hormonversorgung) weiter zu optimieren?

Antwort:
Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Wohnort oder sozialer Herkunft gleichberechtigten Zugang zu den medizinischen und pflegerischen Leistungen unseres Gesundheitssystems haben. Unser Ziel ist es, ungleiche Gesundheitschancen bei Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung, Rehabilitation und Pflege zu erkennen und abzubauen. Das Wissen und die Aufklärung über die Lebensumstände von Menschen mit Transsexualität und die Auswirkungen häufig erfahrener physischer und psychischer Diskriminierungen sind dafür von besonderer Bedeutung. Es ist deshalb wichtig, zielgruppenspezifisch mehr über ihr Gesundheitsverhalten und ihre gesundheitliche Versorgungssituation in Deutschland zu wissen. Auf der Grundlage eines gruppenspezifischen Gesundheitsberichts können Forschungsbedarfe und konkrete Handlungserfordernisse für die verschiedenen Akteure in der Gesundheitsförderung, der gesundheitlichen Versorgung sowie in Politik und Gesellschaft abgeleitet werden. Die SPD unterstützt zudem den Aufbau interdisziplinärer Kompetenzzentren für die Versorgung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen und den Ausbau eines unabhängigen Beratungs- und Betreuungsangebotes für Kinder, deren Eltern, Heranwachsende und Erwachsene unter Einbeziehung der Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen der Betroffenenverbände.

Frage 4b:
Was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um bei betroffenen jungen Menschen die weitere körperliche Fehlentwicklung durch die falsche Pubertät zu verhindern?

Antwort:
Es ist nicht Aufgabe der Politik, medizinische Standards oder Behandlungsleitlinien vorzugeben. Das muss den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorbehalten bleiben.

Frage 7:
Was gedenkt Ihre Partei dagegen zu unternehmen um auch die Rechte der Menschen ohne Trans*Hintergrund zu sichern? Wie verhält es sich beispielsweise bei (demonstrativer) Sichtbarkeit von männlichen Genitalien in speziellen Schutzbereichen wie z.B. Damenduschen oder Damensaunen? Wie sieht es in Zukunft hinsichtlich geschlechtergetrennter Bereiche aus; muss es eine Frau zum Beispiel hinnehmen, mit einer Person gleichen rechtlichen Geschlechts aber gegengeschlechtlichen Genitalien den Rest ihres Lebens dasselbe Zimmer/Bad im Alten-, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen teilen zu müssen?

Antwort:
Nach Art. 2 GG Abs. 1 hat jeder Mensch „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” Menschen ohne transsexuellen und transidenten Hintergrund muss der gleiche Respekt entgegen gebracht werden, wie diese ihn auch für sich beanspruchen.
Die Stärke einer Demokratie zeichnet sich dadurch aus, wie sie Minderheiten berücksichtigt und mitnimmt. Das zeigt sich auch in öffentlichen Räumen und Einrichtungen vor Ort. Die Gestaltung dieser ist Aufgabe der Länder und Kommunen.
Allerdings können nur finanziell handlungsfähige Kommunen die jeweils erforderlichen Angebote bereitstellen. Deshalb entlasten wir Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe und stärken gezielt finanzschwache Kommunen. Seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten von jährlich gut 6 Milliarden Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen bei den Sozialausgaben mit einem anwachsenden Milliardenbetrag: jeweils 1 Milliarde in den Jahren 2015 und 2016, dann 2,5 Milliarden 2017 und 5 Milliarden Euro ab 2018.

Frage 8:
Wie gedenkt ihre Partei sicherzustellen, dass in Zukunft die Bedingungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer besser, d.h. klarer und eindeutig geregelt werden, und behandlungsbedürftige transsexuelle Menschen (NGS) von der derzeitigen Bewilligungs-Willkür befreit werden, und ihnen ein Recht auf Behandlung zusteht?

Antwort:
Auf die Antworten zu Frage 2 und 3 wird verwiesen.

Frage 9:
Originär transsexuelle Menschen (NGS) fordern die Anerkennung ihres Geschlechts, und dies beinhaltet auch die Unterlassung der für sie vollkommen falschen, geschlechtsverweigernden Aussage einer „Geschlechtsidentitäts-Problematik“, und stattdessen die Einstufung im ICD 11 unter der Rubrik „angeborene körperliche Abweichungen“.
Wie stellt sich Ihre Partei zu diesen Forderungen, und was gedenkt sie zu unternehmen, um sie zu erfüllen?

Antwort:
Aus Sicht der SPD sind diese Forderungen nachvollziehbar. Die medizinisch-wissenschaftliche Beurteilung von Diagnosen und deren Klassifizierung ist aber von der Politik nicht zu bestimmen, sondern muss den wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorbehalten bleiben. Wir sehen aber, dass im Zusammenhang mit der Revision der ICD 10 – Klassifikationssystems bei der Weltgesundheitsorganisation und der Erarbeitung einer S3-Leitlinie „Geschlechtsdysphorie: Diagnostik, Beratung und Behandlung“ durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., an die sich die Überarbeitung der Begutachtungsanleitung für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anschließen muss, auch in den wissenschaftlichen Fachgesellschaften, der Ärzteschaft und den Krankenkassen ein wichtiger Diskussionsprozess stattfindet. Dieser wird sicher mit den dann neuen Regelwerken nicht abgeschlossen sein und die Interessen der von VTSM vertretenen Menschen mit Transsexualität werden vielleicht noch nicht gut erfasst. Es ist aber wichtig, diesen Diskussionsprozess weiter zu führen. Wir haben es uns in dieser Legislaturperiode zur Aufgabe gemacht, die besondere Situation von transsexuellen Menschen in den Fokus nehmen. Im September 2014 wurde deshalb die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher Menschen eingerichtet. Darin ist auch das Bundesministerium für Gesundheit als ständiges Mitglied vertreten und die medizinische Behandlung von transsexuellen Menschen ein Themenschwerpunkt. Die abschließenden Ergebnisse der IMAG werden noch erwartet. Wir werden daraus den Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode ableiten und den fach- und gesellschaftspolitischen Diskurs konsequent fortsetzen.

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