Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Bei diesem Fachaustausch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lautete das Thema "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt". Vorgestellt wurden zwei Gutachten zur Modernisierung des TSG, zum einen das Gutachten der Humbold-Universität (HU) und des weiteren das Gutachten vom "Deutschen Institut für Menschenrechte" (DIMR).

Auch an dieser Stelle möchten wir den Damen vom BMFSFJ ausdrücklich danken, dass sie auch uns die Gelegenheit boten diese Gutachten zu kommentieren. Zum Einen in Form einer Rede, die von Frank Gommert (VTSM - Leitung transsexuelle Gesundheit) gehalten wurde, dann aber auch in Form einer schriftlichen Stellungnahme , die im Foyer auslag und in die Dokumentation mit eingeflossen ist.

Nach dem Grußwort, in dem dieses mal leider so Worte fielen wie Gegengeschlecht und selbstgewähltes Geschlecht, wurde das Gutachten der Humbold-Universität vorgestellt. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass wir es begrüßen, den Vornamen und rechtlichen Geschlechtseintrag ohne Begutachtung und Gerichtsverfahren ändern zu lassen. Beides aber ebenso die gesamten medizinische Bewilligungsverfahren sind von Willkür geprägt und bringen keinem Beteiligtem wirklich etwas Vorteilhaftes. Ganz im Gegenteil, es ist diskriminierend, menschenverachtend und krankmachend.

Was jedoch negativ auffiel, dass es immer nur um Geschlechtsidentität ging, von einer Anerkennung unseres Geschlechts keine Rede.

  • Es wurde von selbst gewähltem Geschlecht gesprochen und dabei vernachlässigt das Geschlecht etwas angeborenes ist.
  • Es wurde von Gegengeschlecht geredet und damit unser Geschlecht in Abrede gestellt. Es geht um unser Geschlecht und nicht um ein Gegengeschlecht
  • Es wurde von "als Transsexuell definieren" gesprochen und damit Transsexualität als etwas zum Aussuchen dargestellt. Transsexualität ist nichts was man sich aussucht, bestenfalls kann man zu der Erkenntnis kommen das man transsexuell ist.
  • Es wurde von Geschlechtsrollenwechsel gesprochen also vom Gender und nicht vom Geschlecht. Transsexualität ist Geschlecht und hat nichts mit Geschlechtsrolle zu tun. Transsexualität ist ein Körperproblem.
  • Wir wurden als Transmenschen abgesondert und somit zu einer Unterart der Rasse Mensch erklärt. Wir werden zu etwas außergewöhnlichem erklärt, was überhaupt nicht in unserem Interesse liegt.

All diese Formulierungen sind bestens geeignet uns unser geschlechtlich Anerkennung zu verweigern, und es macht deutlich das zwingend nach Gender- und Sexus-Themen getrennt werden muss. Selbst der Gesetzestitel verweigert uns die Anerkennung unseres Geschlechts. "Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung" (Geschlechtsidentitäts und Zuordnungsgesetz - GizG), denn es geht in dem Gesetzt um Geschlechtsidentität und nicht um Geschlecht.

  • Es ist bedauerlich, dass ein Gesetz, welches von originär transsexuellen Menschen erkämpft wurde, derart umgeändert wird, dass genau diese Menschen sich einem Phänomen unterordnen müssen, welches nicht das ihre ist.

Das Gutachten des DIMR schlägt für den Titel des Gesetzes vor: "Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt (Geschlechtervielfaltgesetz - GVielfG). Die begleitenden Ausführungen befassen sich zu großen Teilen um die besondere Thematik intersexueller Menschen. Auch im Gutachten des DIMR geht es letztlich um Geschlechtsidentität, was als etwas im ständigem Fluss befindliches beschrieben wird, es geht faktisch nicht um unser Geschlecht, es wird uns unterstellt wir würden uns lediglich mit dem Gegengeschlecht identifizieren, dieses aber nicht sein. Es geht also keineswegs´um die Anerkennung unseres Geschlechts als vielmehr um das Gegenteil, was in folgender Kommentierung auch deutlich zum Ausdruck kommt.

  • Der Begriff Transgeschlechtlichkeit meint Menschen (Trans*, transgeschlechtliche, transgender, transsexuelle, transidente Menschen), die sich nicht (nur) mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizie­ren.

In beiden Gutachten geht es in keinster Weise um das Phänomen der originären Transsexualität, die laut Aussage von Prof. Pfäflin auch heute noch existiert. Anschließend an die Vorstellung der beiden Gutachten wurden einige Kommentierungen zu den Entwürfen vorgetragen. So aus Sicht der Standesbeamten, einer Fachanwältin für Sozialrecht, einer Professorin für Familienrecht. Dann aber auch aus Sicht der Intersexuellen Menschen, der Trans*Menschen und transsexuellen Menschen.

Obwohl ein wesentlicher Teil eigentlich die Gender-Vielfalt ausmachte, musste man beobachten das transsexuelle Menschen, also Frauen und Männer mit gegengeschlechtlichem Körper, die eine funktional maximal ihrem Geschlecht angepassten Körper dringend benötigen, einfach vergessen bzw ignoriert wurden. Gehören sie nicht auch, ebenso wie Frauen und Männer ohne transsexuellem Hintergrund, zur Vielfalt? Von mehreren Besuchern des Fachtages wurde genau dies bemängelt, "wo bleibt die Anerkennung unseres Geschlechts?"

  • Bezeichnend und als eindeutigen Beweis für die Tatsache anzusehen, dass die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) kein Recht hat sich als Vertretung des transsexuellen Phänomens zu bezeichnen war die Aussage eines Vorstandsmitglieds auf die Forderung nach Anerkennung unseres Geschlechts. Diese lautete in verkürzter Form in etwa so: "...werdet doch endlich erwachsen!".

Daher die eindeutige Forderung: Ebenso wie sich intersexuelle Menschen selbst vertreten fordern wir, dass auch transsexuelle Menschen das Recht zugesprochen bekommen sich selbst zu vertreten, jenseits einer Gender- oder Trans*-Thematik.

Unsere Hoffnung liegt beim BMFSFJ, wobei wir dort das Gefühl haben verstanden zu werden. Dafür vielen Dank den Mitarbeiterinnen des Ministeriums!

Autorin: Lotty Maria Wergin - 18.Feb.2017

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