Die Anfänge des TSG, eine Zeitzeugin erinnert sich

Nachfolgend möchte ich einige Aspekte zum Entstehungshintergrund des TSG thematisieren, so wie sich diese für mich als Zeitzeugin der damaligen Geschehnisse aus meiner Perspektive entwickelt haben.

Mitte der 70-er Jahre des vorigen Jahrhunderts durchlief ich meine eigene Transition als transsexuelle Frau (Neuro-Genitales-Syndrom=NGS). Das bedeutet, daß ich damals als junge Frau, die bereits seit frühsten Kindheitstagen über ein eindeutiges Geschlechtswissen meines weiblichen Geschlechtswesens verfügte, bestrebt war, meine körperlich hormonell/genitale Unstimmigkeit durch eine baldmöglichst anzustrebende HRT und GaOP auszugleichen.
Auch zu jener Zeit gab es natürlich schon die kleine Minderheit von Menschen mit unserer Phänomenlage, die im Regelfall weit voneinander entfernt, und somit isoliert lebten, die in einer Zeit vor Einführung der modernen Kommunikationstechnologien nur unter erheblich erschwerten Bedingungen gegenüber heute in Kontakt treten konnten.
Zudem gab es auch schon damals die davon klar unterschiedene Phänomenlage der Transvestiten, also jener Menschen, die i.d.R. auch um ihr eigentliches Geschlecht wußten, welches aber in Übereinstimmung mit ihrem bei der Geburt vorfindlichen Genitale war, welche jedoch das Kleidungsverhalten oder die weitergehende gegengeschlechtliche Rollenübernahme als Lebensweise anstrebten.
Zwischen Transsexuellen und Transvestiten bestanden zur damaligen Zeit meines Wissens keine inhaltlichen oder punktuellen Verbindungen, abgesehen von der ehedem klar unterschiedenen Phänomenlage. Außer den genitalen intersexuellen Menschen waren weitere Geschlechtervielfalten seinerzeit nicht bekannt.

Meine Transition begann damals unter den Bedingungen von noch weitgehend ungeregelten Abläufen, mit Ausnahme der schon seinerzeit "institutionalisierten Gatekeeper", wahrgenommen durch Psychiater, die als Anlaufstelle entsprechender Begehren ebenso fungierten, wie für die zentrale Überwachung der weiteren Abläufe. Schon damals waren deren Bestrebungen zur Kontrolle des Zugangs und der Abläufe weitgehend gut etabliert. Das Kontroll- und Steuerungsbedürfnis führte sogar so weit, daß eine Dame aus jenem Kreise meinte, eine unverlangte Bewertungsstellungnahme für meinen GaOP-Chirurgen abzugeben, wobei allerdings ich als Betroffene mir selbst dessen Adresse im europäischen Ausland beschafft hatte.
Zu jener Zeit gab es in Deutschland ansonsten keine weiteren vorhandenen Strukturen zur Hilfe für transsexuelle Menschen und deren Bedürfnisse für medizinische Unterstützung, d.h., weder spezialisierte Einrichtungen für die Durchführung von GaOPs, noch waren mir deutsche Spezialisten bekannt, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügten.
Dementsprechend gab es auch keine einschlägigen gesetzlichen Regelungen, weder für die Übernahme der Kosten für erforderliche medizinische Maßnahmen für Transsexuelle, noch irgendwelche namens- und perso-nenstandsrechtliche Regelungen für transsexuelle Menschen*. Wünschenswerte und dringend erforderliche Aktivitäten der "Gatekeeper" zur Lösung dieser Dilemmata sind mir indes nicht bekannt.
Dies geschah aber in meinem Fall sehr unterstützend durch einen Endokrinologen, und ist ein Beleg dafür, was alles bewirkt werden konnte, wenn sich renommierte ärztliche Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihre transsexuellen Patienten einsetzten. Die Regelung von namens- und personenstandsrechtlichen Problemen war indes damals selbst für postoperative ehemalige transsexuelle Menschen nicht vorgesehen, und konnte auch bei bester und nachdrücklicher ärztlicher Unterstützung nicht einfach erzielt werden.
Das bedeutete konkret für mich, die ich im Sommer 1977 meine GaOP absolvieren konnte, daß ich mich diesbezüglich in eine völlig ungewisse Aussicht gestellt sah. Mein Geschlechtswesen und Geschlechtswissen waren nun zwar nach dem genitalkorrigierenden Eingriff eindeutig und übereinstimmend weiblich, meine Personaldokumente und alle damit zusammenhängenden Auswirkungen waren aber im Gegensatz dazu noch scheinbar unabänderlich "männlich" festgelegt, mit allen Konsequenzen, die eine solche Diskrepanz im sozialen Alltag so mit sich bringt!

Im Sommer 1976 wurde ich mit unserem Göttinger Bundestagsabgeordneten Thorsten Wolfgramm bekannt gemacht. Herr Wolfgramm war seinerzeit auch zugleich Vorsitzender des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Bereits in unserem Erstgespräch zeigte er großes Verständnis für das ihm verdeutlichte rechtliche Dilemma, in dem ich mich als transsexuelle Person befand.
Er legte mir nahe, eine entsprechende Petition zu starten, aufzubauen und zu organisieren, für die Schaffung einer gesetzesrechtlichen Regelung zur Auflösung dieses Dilemmas.
Eine seinerzeit im Aufbau befindliche Selbsthilfegruppe von einigen wenigen transsexuellen Männern und Frauen, sowie teilweise deren Angehörige, waren fortan eifrig dafür im Einsatz, Unterschriften zu sammeln, mit einem Appell an den Gesetzgeber, die rechtliche Regelung des Namens- und Personenstands für postoperative transsexuelle Menschen zu ermöglichen.
Bei einem unserer unregelmäßigen Gesprächstermine mit Herrn Wolfgramm waren wir seinerzeit glücklich, ihm von unseren ersten 1000 gesammelten Unterschriften für unsere einschlägige Petition berichten zu können. Herr Wolfgramm überraschte uns zudem mit der positiven Nachricht, daß auch er bereits mit mehreren seiner Fraktionskollegen über die Angelegenheit und Problematik für uns Betroffene gesprochen hätte. Dabei wurde von ihm insbesondere die positive Haltung seines Hannoveraner Fraktionskollegen Detlev Kleinert unserem Anliegen gegenüber erwähnt.
Herr Kleinert war seinerzeit zudem parlamentarischer Staatssekretär im Bundes-Innenministerium, und wie ich im Nachhinein erfahren habe, hat sich Herr Kleinert für die Schaffung der Voraussetzungen im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung in Form des späteren TSG in besonderer Weise verdient gemacht.

Unsere SHG wurde davon informiert, daß im Oktober 1978 in Frankfurt ein sexualwissenschaftlich-psychiatrischer Kongreß stattfinden sollte, zur Thematik Transsexualität.
Wir, die wir zu insgesamt fünf Personen aus der SHG dorthin gereist waren, haben in Pausengesprächen u.a. ein Gespräch mit Volkmar Sigusch, dem damaligen Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Sexualwissenschaften, führen können, dem wir erwartungsvoll und stolz von unseren erfolgreichen Petitionsaktivitäten mit zwischenzeitlich bereits mehreren tausend Unterschriften berichteten.
Wie unfassbar enttäuscht waren wir indes über seine für uns deprimierende Reaktion, als er uns unmißverständlich sagte, daß es aus seiner Sicht ein TSG niemals geben würde, und daß es dabei auch bleiben solle!
Waren wir vordem davon ausgegangen, es handele sich bei Herrn Sigusch und seinen Kollegen um Fachexperten, auch im Bereich unserer Betroffenen-Problematik, von dem wir ein aufgeschlossenes Verständnis für unser Anliegen erwartet hatten, so wurden wir durch seine Reaktion diesbezüglich ernüchternd bitter enttäuscht.
In niedergeschlagener Stimmung traten wir unseren Heimweg an, die auch unsere Motivation, weitere Unterschriften für unsere Petition zu sammeln, vorerst erheblich sinken ließ, denn wir mußten davon ausgehen, daß ein derart renommierter Fach-Experte wie Herr Sigusch die diesbezügliche politische Lage angemessen einschätzen können sollte, und daß er seine diesbezüglichen Einflußmöglichkeiten sicher nicht zu unseren Gunsten einsetzen würde.

Wie einen positiven Paukenschlag erlebten wir indes einen Monat später die Nachrichtenmeldung, wonach der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des seinerzeitigen BVG-Präsidenten und ehemaligen Göttinger Jura-Professors Dr. Hans-Hugo Klein, seine Entscheidung im Falle einer postoperativen transsexuellen Krankenschwester verkündete, wonach dieser die volle namens- und personenstandsrechtliche Änderung zur Komplettierung ihres Geschlechts zuerkannt wurde.
Die Bedeutung dieser BVG-Entscheidung kann gar nicht hoch genug bewertet werden, in seiner Auswirkung für den späteren Beschluß der Parlamentarier, der nachfolgenden gesetzlichen Regelung in Form des TSG zuzustimmen, wobei man sich seinerzeit (1981) selbstlobend zubilligte, damit die weltweit modernste rechtliche Regelung in dieser Angelegenheit geschaffen zu haben.
Ich selbst verdanke der BVG-Entscheidung von November 1978 meine zeitnahe Namens-und Personenstandsänderung, die es mir ermöglichten, meinen universitären Berufsabschluß, ebenso wie die Aufnahme meiner ersten Beschäftigung, mit rechtlich geschlechtsstimmigen Dokumenten realisieren zu können.
Zudem ermöglichte mir die BVG-Entscheidung im Sommer 1980 letztlich auch die standesamtliche Heirat meines Mannes, wobei diese Ehe anno 2017, also nunmehr seit 37 Jahren besteht.

Das TSG trat dann 1981 in Kraft.

* Die von der Zeitzeugin dokumentierte rechtliche Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenkasse seit 1976, die über das Widerspruchsverfahren in allen Instanzen, schließlich 1980 vor dem Landessozialgericht Niedersachen zur Entscheidung kam, war die erste gerichtlich erfolgreich erstrittene Entscheidung für die (nachträgliche) Kostenübernahme einer GaOP durch die Krankenkasse.
Die anonymisierte Dokumentation dieser Vorgänge wird demnächst als Download über die VTSM abrufbar sein.

Recht

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